Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Neue Vorschriften

Änderung der Lohnkontenverordnung

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Lohnkontenverordnung 2006 wurde mit Wirksamkeit ab 1. 3. 2022 dahingehend ergänzt, dass auch die steuerfreien Bezüge gemäß § 3 Abs 1 Z 35 EStG (Begünstigung für Mitarbeitergewinnbeteiligungen bis zu 3.000 €) in das Lohnkonto aufzunehmen sind. (BGBl II 2022/83)

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Artikel-Nr.
RdW 2022/184

15.04.2022
Heft 4/2022