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Änderung der VO zur Lohnzettelübermittlung - BGBl

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Gültig erstmalig für Lohnzettel für das Kalenderjahr 2019 wird durch die vorliegende Änderung der VO BGBl II 2004/345 das Datensammelsystem ELDA als einzige Übermittlungsstelle festgelegt; die Statistik Austria wird nicht mehr als Übermittlungsstelle herangezogen. Zudem wird auch die DSGVO-Konformität der Verordnung hergestellt. ELDA wird durch den HVSVT als Auftragsverarbeiter der Finanzämter iSd Art 28 DSGVO eingesetzt. (BGBl II 2019/60)

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Artikel-Nr.
RdW 2019/107

20.03.2019
Heft 3/2019