Mit der im BBG 2007 (BGBl I 2007/24) enthaltenen Novelle des UmgrStG wurde ua auch § 5 Abs 1 UmgrStG geändert. Neben der in Z 1 neu eingeführten Rückwirkung für den (steuerneutralen) verschmelzungsbedingten Anteilstausch auf Gesellschafterebene (durch die vor allem unerwünschte Erschwernisse bei der Gruppenbesteuerung iSd § 9 KStG beseitigt werden sollen) wurde der Gesetzestext neu strukturiert und übersichtlich in vier Teile (Z 1-4) gegliedert. Neben der Z 1 enthält auch § 5 Abs 1 Z 4 UmgrStG neues Recht und lautet wie folgt:
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