Die steuerlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und Neuseeland werden gegenwärtig durch das am 21. 9. 2006 unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und Neuseeland auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll, BGBl III 2007/127, geregelt. Dieses Abkommen entspricht nicht dem OECD-Standard betreffend Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-Standard) und auch nicht dem OECD-Standard betreffend die steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft. Mit BGBl III 2024/183 wurde das DBA nun durch ein (mittlerweile zweites) Ergänzungsprotokoll an aktuelle Standards angepasst, im Fokus steht dabei ua die Vermeidung von Abkommensmissbrauch im Falle doppelansässiger Gesellschaften.
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