Neue Vorschriften / Sozialversicherungsrecht

Änderung des KBGG - BGBl

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

BGBl I 2020/165, ausgegeben am 31. 12. 2020

Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird

Das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens gebührt in Höhe von 80 % des Wochengeldes (für Männer: des fiktiven Wochengeldes), zugleich erfolgt eine Vergleichsrechnung anhand der Jahreseinkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.

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Artikel-Nr.
ARD 6730/14/2021

08.01.2021
Heft 6730/2021