Das mit BGBl I 2025/26 kundgemachte Sammelgesetz sieht ua folgende Maßnahmen vor:
Wiedereinführung der NoVA-Befreiung für Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (Klasse N1), die hauptsächlich der Güterbeförderung dienen, ab 1. 7. 2025Halbierung des amtlichen Kilometergelds für Motor- und Fahrräder mit 1. 7 2025 auf 0,25 € pro KilometerNoch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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