(Freudhofmeier, SWK 20/21/2009, T 169)
Im Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I 2009/52, hat der Gesetzgeber - wie der Autor ausführt - neue Steuerbelastungen für Dienstgeber normiert, da diese hinkünftig auch für freie Dienstnehmer die Lohnnebenkosten Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zu entrichten haben. Trotzdem finde die Vereinbarung freier Dienstverträge in der Praxis zum einen nach wie vor eine Vielzahl von Anwendungsfällen und könne zum anderen aus arbeitsrechtlicher Sicht empfehlenswert sein.
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