Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Neue Vorschriften

Änderungen bei Lehrberufen

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Im BGBl wurden iZm der Lehrlingsausbildung ua für folgende Lehrberufe neue Ausbildungsordnungen erlassen (ab 1. 8. 2020): Betonfertigteiltechnik (BGBl II 2021/333), Chocolatier/Chocolatière (BGBl II 2021/334), Drogist/Drogistin (BGBl II 2021/335), Konditorei (Zuckerbäckerei) (BGBl II 2021/336), Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (BGBl II 2021/337), Veranstaltungstechnik (BGBl II 2021/338) und Vergolden und Staffieren (BGBl II 2021/339). IZm diesen neuen Ausbildungsordnungen wurde auch die Lehrberufsliste mit 1. 8. 2021 geändert (BGBl II 2021/332). Mit dieser Verordnung werden außerdem die Kristallschleiftechnik-Ausbildungsordnung und die Ausbildungsvorschriften sowie die Prüfungsordnung für den Lehrberuf Stempelerzeuger und Flexograf aufgehoben und wird die Verordnung über die Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen geändert.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/423

13.08.2021
Heft 8/2021