Der Beitrag liefert einen Überblick über die generelle Wartung der Bestimmungen für nationale Umgründungen im UmgrStG im Zuge des AbgÄG 2023.
Am 24. 4. 2023 wurde ein Ministerialentwurf betreffend ein Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG 2023) veröffentlicht, dem am 14. 6. 2023 eine entsprechende Regierungsvorlage1 folgte. Das Gesetz wurde am 21. 7. 2023 im BGBl I 2023/110 veröffentlicht. Damit werden in das Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) hauptsächlich steuerliche Begleitregelungen zum EU-Umgründungsgesetz (EU-UmgrG) eingearbeitet, das - entsprechend den Vorgaben der Mobilitäts-Richtlinie - eine gesellschaftsrechtliche Grundlage für grenzüberschreitende Auf- und Abspaltungen zur Neugründung vorsieht.2 Allerdings sieht das Gesetz auch eine Reihe an Maßnahmen zur Vereinfachung und Modernisierung des UmgrStG vor,3 die für nationale Umgründungen zu beachten sind. Darüber hinaus wird der Entnahmetatbestand in § 6 Z 4 EStG geändert, was für Umgründungen im Anwendungsbereich des § 16 Abs 5 UmgrStG relevant sein kann. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über diese für nationale Umgründungen relevanten Änderungen. Zu den Änderungen, die nationale Umgründungen mit Auslandsbezug betreffen (Einschränkung des Besteuerungsrechts auf Anteilsinhaberebene bei Verschmelzungen und Spaltungen in den neuen Sonderregelungen § 5 Abs 1 Z 6 und § 36 Abs 3 Z 3 UmgrStG), wird auf den Beitrag von Adriouich/Stückler (ÖStZ 2023/406, 429) im gleichen Heft verwiesen.
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