Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023)

Änderungen im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen im Zuge des AbgÄG 2023 - eine kritische Replik

Jasmin Adriouich, MSc (WU) / Michael Deichsel, MSc (WU)

Der bereits seit Mai vorliegende Begutachtungsentwurf des AbgÄG 2023 wurde am 6. 7. 2023 im Nationalrat beschlossen. Damit wurden ebenfalls im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen Ergänzungen und Klarstellungen umgesetzt. Während im Bereich der Einkünfte aus Kryptowährungen klarstellende Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen wurden, fand erstmals eine gesetzliche Normierung im Umgang mit Cum/Cum- sowie Cum/Ex-Transaktionen Einzug ins EStG. Des Weiteren wurde im Lichte der Digitalisierung und Vereinfachung im Abgabenverfahren die verpflichtende digitale KESt-Befreiungserklärung im EStG normiert. Wie diese Bestimmungen in concreto aussehen, worauf zu achten ist und wo noch Zweifelsfragen bestehen, soll im nachstehenden Beitrag dargestellt werden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/404

22.08.2023
Heft 15-16/2023
Autor/in
Jasmin Adriouich

Jasmin Adriouich, MSc (WU) ist Berufsanwärterin bei der BDO Austria GmbH in Wien sowie Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen (Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung) an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Michael Deichsel

Dr. Michael Deichsel, MSc (WU) ist Steuerberater und Manager bei der KPMG Alpen-Treuhand GmbH Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Wien. Er beschäftigt sich schwerpunktmäßig im Bereich Corporates, Mergers & Acquisitions sowie der Blockchain-basierten und digitalen Vermögensgegenstände. Zudem ist er als Fachautor im Bereich des Abgabenrechts sowie der Rechnungslegung tätig.