Der bereits seit Mai vorliegende Begutachtungsentwurf des AbgÄG 2023 wurde am 6. 7. 2023 im Nationalrat beschlossen. Damit wurden ebenfalls im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen Ergänzungen und Klarstellungen umgesetzt. Während im Bereich der Einkünfte aus Kryptowährungen klarstellende Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen wurden, fand erstmals eine gesetzliche Normierung im Umgang mit Cum/Cum- sowie Cum/Ex-Transaktionen Einzug ins EStG. Des Weiteren wurde im Lichte der Digitalisierung und Vereinfachung im Abgabenverfahren die verpflichtende digitale KESt-Befreiungserklärung im EStG normiert. Wie diese Bestimmungen in concreto aussehen, worauf zu achten ist und wo noch Zweifelsfragen bestehen, soll im nachstehenden Beitrag dargestellt werden.
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