Der bereits seit Mai vorliegende Begutachtungsentwurf des AbgÄG 2023 sei am 6. 7. 2023 im Nationalrat beschlossen worden. Damit seien ebenfalls im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen Ergänzungen und Klarstellungen umgesetzt worden. Während im Bereich der Einkünfte aus Kryptowährungen klarstellende Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen worden seien, habe erstmals eine gesetzliche Normierung im Umgang mit Cum/Cum- sowie Cum/Ex-Transaktionen Einzug ins EStG gefunden. Des Weiteren sei im Lichte der Digitalisierung und Vereinfachung im Abgabenverfahren die verpflichtende digitale KESt-Befreiungserklärung im EStG normiert worden. Wie diese Bestimmungen in concreto aussehen, worauf zu achten ist und wo noch Zweifelsfragen bestehen, wird nachstehenden Beitrag dargestellt.
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