Knapp eineinhalb Jahre nach dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 wurde der Sammelerlass Gemeinnützigkeitsreform des BMF veröffentlicht, dessen Reichweite weit über das Gemeinnützigkeits- bzw Spendenrecht hinausgeht. Der vorliegende Beitrag stellt ausgewählte Änderungen im Bereich des Unternehmenssteuerrechts vor.
Wie schon die Bezeichnung andeutet, dient der Sammelerlass Gemeinnützigkeitsreform 2025 vor allem der Wartung der Vereinsrichtlinien 2001, der Einkommensteuerrichtlinien 2000 und der Lohnsteuerrichtlinien 2002 anlässlich des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes 2023.1 Neben dieser umfassenden Wartung auf dem Gebiet der Gemeinnützigkeit und Spendenbegünstigung wurde im Bereich der Körperschaftsteuer der Sammelerlass zum Anlass genommen, um in die Körperschaftsteuerrichtlinien weitere Klarstellungen im Bereich der Gruppenbesteuerung einzuarbeiten.2 Der vorliegende Beitrag widmet sich ausschließlich ausgewählten Änderungen der KStR 2013 mit dem Ziel, diese in einem breiteren Kontext darzustellen.3
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