Die Republik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland haben am 21. August 2023 in Aschau im Chiemgau ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet.
Das Änderungsprotokoll zu dem bestehenden DBA trägt durch die Anpassung der Grenzgängerregelung und deren Ausweitung auf im öffentlichen Dienst Beschäftigte der veränderten Arbeitswelt und dem damit verbundenen flexibleren Arbeiten und der Nutzung der Homeoffice-Möglichkeiten Rechnung.
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