Eine Anmerkung zu W. Wiesners Beitrag „Einbringungen nach dem Umgründungssteuergesetz auf dem Prüfstand - Teil 1“, RdW 1992, 251 ff
Die Einbringung von (Teil)Betrieben in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen steht auf dem Boden des Tauschgrundsatzes: der einbringende Gesellschafter begibt sich jedweder Verfügungsmacht am übertragenen Vermögen und erhält im Gegenzug dafür Anteile an der übernehmenden Körperschaft; bei der den (Teil)Betrieb fortführenden Kapitalgesell-
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