Wirtschaftsrecht

Ärzteranking in Zeitschriften und UWG

Gert Iro

Der BGH hat die als redaktionelle Berichterstattung in einem Nachrichtenmagazin gebrachte Artikelserie „Die 500 besten Ärzte“ als sittenwidrige Förderung fremden Wettbewerbs qualifiziert. Entsprechendes hat er auch für eine Artikelserie „Die 500 besten Anwälte“ vertreten.

Ein deutsches Nachrichtenmagazin hatte im Jahr 1993 zuerst eine Artikelserie „Die 500 besten Ärzte Deutschlands“ veröffentlicht. Als Auswahlkriterien wurden die Häufigkeit des Eingriffs, die wissenschaftliche Reputation, die Empfehlung von Ärzten und die Teilnahme an Kongressen genannt. Eine nach diesen Kriterien aufgebaute Tabelle listete die betreffenden Ärzte, die an der Veröffentlichung nicht mitwirkten, unter Angabe ihres Namens und ihrer Wirkungsstätte gegliedert nach Fachgebieten auf. Wenig später brachte dasselbe Nachrichtenmagazin eine Artikelserie „Die 500 besten Anwälte“, in der Rechtsanwälte mit Namen und Kanzleisitz, gegliedert nach Rechtsgebieten und Regionen, genannt wurden. Als Auswahlkriterien dienten die Reputation unter Kollegen und die Präsenz in Fachkreisen.

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Artikel-Nr.
RdW 1998, 54

15.02.1998
Heft 2/1998
Autor/in
Gert Iro

Univ.-Prof. Dr. Gert Iro ist Professor für bürgerliches Recht an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Bankrecht und Sachenrecht.

Publikationen:

Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001) gemeinsam mit Koziol; Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage (ab 2007), Herausgeber gemeinsam mit Koziol und Apathy; Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht, 4. Auflage (2010); zahlreiche Beiträge und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften.