Steuerrecht

AfA bei VorbehaltsfruchtgenussEStR im Gesetz nicht gedeckt

Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt

Nach den EStR kann der mit einem Fruchtgenuss belastete Eigentümer dem Fruchtnießer in Höhe der AfA ein Nutzungsentgelt in Rechnung stellen, das der Fruchtnießer als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend machen kann. -- Die Auffassung der EStR ist nicht haltbar; sie ermöglicht außerdem Missbrauchskonstruktionen bei Stiftungen.

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Artikel-Nr.
RdW 2002/53

15.01.2002
Heft 1/2002
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.