Das mit 3. 1. 2018 in Kraft getretene Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) enthält in § 42 Abs 1 eine grundsätzliche Neuregelung, der zufolge Vereinbarungen über Finanzsicherheiten in Form der Vollrechtsübertragung ("Titel Transfer Collateral Arrangements", TTCA) mit Privatkunden unzulässig sind. Mit Blick auf die Tätigkeit einer in Österreich zugelassenen Universalbank soll der folgende Beitrag das Spannungsverhältnis zwischen dem in der Kreditwirtschaft gebräuchlichen AGB-Pfandrecht der Banken an Ansprüchen aus Kontoguthaben und den Vorgaben des § 42 Abs 1 WAG 2018 untersuchen.
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