Wirtschaftsrecht

AGB-Pfandrecht und TTCA-Verbot nach dem WAG 2018

Mag. Florian Weixelbaum, LL.M. / Dr. Moritz Zoppel, LL.M.

Das mit 3. 1. 2018 in Kraft getretene Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) enthält in § 42 Abs 1 eine grundsätzliche Neuregelung, der zufolge Vereinbarungen über Finanzsicherheiten in Form der Vollrechtsübertragung ("Titel Transfer Collateral Arrangements", TTCA) mit Privatkunden unzulässig sind. Mit Blick auf die Tätigkeit einer in Österreich zugelassenen Universalbank soll der folgende Beitrag das Spannungsverhältnis zwischen dem in der Kreditwirtschaft gebräuchlichen AGB-Pfandrecht der Banken an Ansprüchen aus Kontoguthaben und den Vorgaben des § 42 Abs 1 WAG 2018 untersuchen.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/463

16.10.2018
Heft 10/2018
Autor/in
Florian Weixelbaum
Mag. Florian Weixelbaum, LL.M. ist Rechtsanwalt in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bank- und Insolvenzrecht sowie im streitigen Verfahren, mit Branchenfokus auf Finanzdienstleistungen. Er verfügt über langjährige Erfahrung mit Finanzierungen und war viele Jahre für eine internationale Anwaltssozietät tätig. Seit 2022 ist er Partner bei Schneeweiss Weixelbaum.
Moritz Zoppel

Dr. Moritz Zoppel, LL.M (Cambridge) ist Habilitand am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im wirtschaftsnahen Zivilrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht und europäischen Privatrecht.