Wirtschaftsrecht

Agio oder Gesellschafterzuschuss?

Mag. Heinrich Foglar-Deinhardstein, LL.M. / Dr. Thomas Trettnak, LL.M. / CM

Balanceakt bei der Ausgestaltung und Umsetzung von Finanzierungsrunden in Beteiligungsverträgen

Bei der Gestaltung und Umsetzung von Finanzierungsrunden in Beteiligungsverträgen sollten immer die bilanziellen Konsequenzen mitbedacht werden; Gesellschafterzuschüsse im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung sind unter Umständen als Agio in die gebundene Kapitalrücklage einzustellen.

In typischen Beteiligungsverträgen zwischen Beteiligungsgesellschaften und Investoren wird nicht selten mit den Investoren zur Durchführung von Finanzierungsrunden einerseits die Teilnahme an einer (Bar-)Kapitalerhöhung und andererseits zusätzlich die Leistung von (Bar-)Zuschüssen vereinbart. Während die Kapitalerhöhung primär dazu dient, den jeweiligen Investoren unverzüglich Gesellschafterposition und -rechte zu verschaffen, müssen die Zuschüsse in keinem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung stehen, sondern sind vereinbarungsgemäß zB mit gewissem zeitlichen Abstand und/oder abhängig von gewissen Voraussetzungen, insb der Erreichung von "milestones", zu leisten. Damit soll für den jeweiligen Investor und die Beteiligungsgesellschaft die gewünschte Flexibilität erzielt werden, um die treffsichere und zeitnahe Kapitalausstattung der Beteiligungsgesellschaft für die geplanten Investments oder Projekte (zB Beteiligungs- und/oder Unternehmenserwerbe, Forschungs- und Entwicklungsprojekte) zu ermöglichen.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/504

16.08.2010
Heft 8/2010
Autor/in
Heinrich Foglar-Deinhardstein

Mag. Heinrich Foglar-Deinhardstein, LL.M., ist Rechtsanwalt und Partner bei CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati und schwerpunktmäßig mit Gesellschafts- und Stiftungsrecht und (internationalen) Umstrukturierungen befasst.

Ausgewählte Publikationen:

Sanierungsinstrumente in der Krise der Kapitalgesellschaft und Treuepflichten der Anteilseigner, in FS Torggler (2013) 1139 (mit Benedikt Spiegelfeld); Identität und persönliche Daten des Aktionärs, Aufsichtsrat aktuell 5/2012, 8; Stiftungsurkunde und -zusatzurkunde - eine komplexe Beziehung, PSR 2012, 4 (mit Susanne Molitoris)

Thomas Trettnak
Dr. Thomas Trettnak, LL.M./CM ist Rechtsanwalt und Partner bei CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati, Wien. Beratungsschwerpunkte: M&A, Gesellschafts- und Insolvenzrecht.
Ausgewählte Publikationen:
Erwerb eigener Aktien bei der Barabfindung anlässlich der (grenzüberschreitenden) Verschmelzung, RWZ 2014/2, 7 (mit Heinrich Foglar-Deinhardstein); Cross-Border Merger aus Deutschland nach Österreich bei weiterbestehendem Listing, GesRZ 2013, 198 (mit Heinrich Foglar-Deinhardstein).