Balanceakt bei der Ausgestaltung und Umsetzung von Finanzierungsrunden in Beteiligungsverträgen
Bei der Gestaltung und Umsetzung von Finanzierungsrunden in Beteiligungsverträgen sollten immer die bilanziellen Konsequenzen mitbedacht werden; Gesellschafterzuschüsse im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung sind unter Umständen als Agio in die gebundene Kapitalrücklage einzustellen.
In typischen Beteiligungsverträgen zwischen Beteiligungsgesellschaften und Investoren wird nicht selten mit den Investoren zur Durchführung von Finanzierungsrunden einerseits die Teilnahme an einer (Bar-)Kapitalerhöhung und andererseits zusätzlich die Leistung von (Bar-)Zuschüssen vereinbart. Während die Kapitalerhöhung primär dazu dient, den jeweiligen Investoren unverzüglich Gesellschafterposition und -rechte zu verschaffen, müssen die Zuschüsse in keinem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung stehen, sondern sind vereinbarungsgemäß zB mit gewissem zeitlichen Abstand und/oder abhängig von gewissen Voraussetzungen, insb der Erreichung von "milestones", zu leisten. Damit soll für den jeweiligen Investor und die Beteiligungsgesellschaft die gewünschte Flexibilität erzielt werden, um die treffsichere und zeitnahe Kapitalausstattung der Beteiligungsgesellschaft für die geplanten Investments oder Projekte (zB Beteiligungs- und/oder Unternehmenserwerbe, Forschungs- und Entwicklungsprojekte) zu ermöglichen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.