Wechselseitig abgestimmte Verrechnungspreise als Garant einer konsistenten Einmalerfassung und eines effizienten Rechtsschutzes
Ein Leistungsaustausch zwischen Stammhaus und Betriebsstätten oder zwischen verbundenen Unternehmen hat nach dem Arm’s-length-Prinzip zu marktkonformen Verrechnungspreisen nach Maßgabe eines Leistungsaustauschs zwischen voneinander unabhängigen Unternehmen zu erfolgen. Ziel von Doppelbesteuerungsabkommen ist eine konsistente Einmalerfassung. Zwischen den Finanzverwaltungen akkordierte Verrechnungspreise sichern eine konsistente Einmalerfassung und einen effizienten Rechtsschutz der Abgabepflichtigen.
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