Steuerrecht

Akteneinsicht nur bei abgabenrechtlichem Interesse

Christoph Ritz

Der Steuerpflichtige wollte Akteneinsicht nehmen, um zu prüfen, ob er einen Amtshaftungsanspruch geltend machen kann. Das Finanzamt wies den Antrag ab, weil die Einsicht keinen abgabenrechtlichen Interessen diente. Dies zurecht, doch kann der Steuerpflichtige sein Ziel mit einem Antrag auf Auskunft nach dem Auskunftspflichtgesetz erreichen.

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Artikel-Nr.
RdW 1996, 285

15.06.1996
Heft 6/1996
Autor/in
Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).