Wirtschaftsrecht

Aktienbuch und Zahlungsverkehr - eine unsinnige Verknüpfung

Ass.-Prof. MMag. Dr. Thomas Bachner, LL.M., Ph.D. (Cambridge)

Zur Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche verordnet das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz (GesRÄG) 20111 nicht nur die Umstellung aller nicht börsenotierten Gesellschaften auf Namensaktien,2 sondern erweitert auch die gem § 61 Abs 1 AktG im Aktienbuch zu erfassenden Angaben ua um eine neue Z 3, die den Zahlungsverkehr zwischen einer nicht börsenotierten Gesellschaft und ihren Aktionären betrifft. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit dieser missglückten Bestimmung auseinander.

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Artikel-Nr.
RdW 2011/727

16.12.2011
Heft 12/2011
Autor/in
Thomas Bachner

Ao.Univ.-Prof. Dr. Thomas Bachner, LL.M. Ph.D. (Cambridge), Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht, Wirtschaftsuniversität Wien. Interessenschwerpunkt im internationalen und vergleichenden wirtschaftsnahen Privatrecht und Verfahrensrecht.