Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Aktionsplan der Bundesregierung und geplantes Gesetz zur Bekämpfung von Bilanzbetrug und zur Stärkung der Kontrolle über Kapital- und Finanzmärkte

Udo Eversloh

Insb als Reaktion auf den Wirecard AG-Skandal hat die Bundesregierung unter der Federführung des Bundesfinanzministeriums und des Bundesministeriums der Justiz und Verbrauchschutz am 7. 10. 2020 den Aktionsplan zur Bekämpfung von Bilanzbetrug und zur Stärkung der Kontrolle über Kapital- und Finanzmärkte vom 6. 10. 2020 vorgestellt.1 BMF und BMJV haben mittlerweile den Referentenentwurf zu einem "Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG)" vom 16. 10. 2020 erarbeitet, der aber noch nicht veröffentlicht worden ist. Mit diesem Gesetz soll das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt und dessen Funktionsfähigkeit wiederhergestellt werden; zudem sollen Manipulationen von Bilanzen durch strengere Bilanzkontrollen und unabhängigere Abschlussprüfungen verhindert werden. Geplant ist ferner eine bessere und umfassendere Kontrolle von Kapitalmarktunternehmen (börsennotierten Unternehmen) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Im Folgenden werden Details dieses Vorhabens vorgestellt.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/612

20.11.2020
Heft 11/2020
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.