Der VwGH hat jüngst die Aktivierung eines Options-(Aufgriffs-)Rechtes beim Vollamortisationsleasing verlangt und dabei auch Aussagen zur Beweiswürdigung getroffen.
Der VwGH1) hat hinsichtlich eines über PKW abgeschlossenen Vollamortisationsvertrages entschieden, dass der Leasingnehmer ein vertraglich eingeräumtes Aufgriffsrecht über das Wirtschaftsgut innehabe, das beim Leasingnehmer zu aktivieren sei. Der Wert dieses Rechtes bemisst sich in der Differenz Verkehrswert des Wirtschaftsgutes zu Ausübungspreis. Daher sei dieser Wert aliquot auf die Laufzeit zu verteilen und seien insofern die Leasingraten nicht abzugsfähig.
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