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Aktualisierte BMF-Info zur Anwendung und Auslegung von DBA iZm der COVID-19-Pandemie

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die inhaltlichen Änderungen zur vorhergehenden (aufgehobenen) Info vom 22. 5. 2020, 2020-0.271.800, betreffen die Auslegung der Arbeitstage, den Regelungsumfang der Konsultationsvereinbarung zum DBA-Deutschland, die neue Sondervereinbarung zur Grenzgängerregelung des DBA-Italien und die Sicherung der Besteuerung von Kurzarbeitsunterstützungen. Es ist vom BMF weiterhin beabsichtigt, diese Info regelmäßig zu warten, um darin allfällige neue Entwicklungen aufzunehmen. Info des BMF vom 20. 7. 2020, 2020-0.459.612.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/419

24.08.2020
Heft 8/2020