Eine Rechtsnovelle, die die österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen auf den neuesten Stand des internationalen Steuerrechts bringen soll (RV 1847 BlgNR 27. GP vom 1. 12. 2022 des Staatsvertrags), erhielt am 23. März 2023 die einhellige Zustimmung des Finanzausschusses.
Konkret geht es dabei um eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des "Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung". Weitere 34 österreichische Doppelbesteuerungsabkommen werden in den bestehenden Anwendungsbereich aufgenommen. Zudem werden neue Vorbehalte und Erklärungen eingeführt.
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