Der Nationalrat hat am 12. Juni 1997 eine neue Mindestkörperschaftsteuer beschlossen. Diese weicht deutlich von der in der Begutachtung (ÖStZ 1997, 157) vorgestellten Fassung ab. Im Folgenden werden die Eckwerte der neuen Regelung dargestellt.
Die neue Mindestkörperschaftsteuer erfasst wie die bisherige Regelung ausschließlich unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften. Andere Rechtsformen wie Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Sparkassen etc werden nach wie vor nicht mindestbesteuert.
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