Der Gesetzgeber hat neuerlich Anpassungen der Besteuerung von Investmentfonds vorgenommen. Die vorgenommenen steuerlichen Änderungen sollen in diesem Beitrag dargestellt und einer kritischen Analyse unterzogen werden.
Der Gesetzgeber hat im Juli 2014 punktuelle Änderungen des Pensionskassengesetzes, des Investmentfondsgesetzes 2011, des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes und des Immobilien-Investmentfondsgesetzes vorgenommen.1 Die nunmehr statuierten Änderungen verfolgen dabei unterschiedliche Zielsetzungen. Zunächst soll die Richtlinie 2013/14/EU2 umgesetzt werden, die bei Investitionen von Pensionskassen (EBAV), OGAW und AIF in Schuldtiteln einen übermäßigen Rückgriff auf Bonitätsratings vermeiden will.3 Stattdessen sollen die Verwalter derartiger Veranlagungsvehikel verpflichtet werden, mit der gebotenen Sorgfalt eine eigene Prüfung durchzuführen.4 Zudem ermöglichen die Änderungen im AIFMG für Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterveranlagung in Anteile an AIF und den Neuerwerb von Anteilen an AIF.5 Schließlich wurden diese aufsichtsrechtlichen Änderungen auch um neue Bestimmungen zur Besteuerung von Fonds im Investmentfondsgesetz 2011 und Immobilien-Investmentfondsgesetz ergänzt. Die vorgenommenen steuerlichen Änderungen sollen in der Folge dargestellt und einer kritischen Analyse unterzogen werden.
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