Der VwGH habe über die Aufteilung der von einer österr GmbH an eine hybride slowakische Gesellschaft (S-KG) gezahlten Dividenden entschieden. Die zentrale Frage war, ob das Besteuerungsrecht an den von
der GmbH ausgeschütteten Dividenden Ö oder der Slowakei zustehe. Der VwGH habe nun Klarheit geschaffen, dass keine Verknüpfung der abkommensrechtlichen Beteiligungszurechnung mit dem Vorliegen von notwendigem Betriebsvermögen gegeben sei.
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