Mit dem Budgetbegleitgesetz 1998 (BGBl I 1998/79) wurde mit Wirkung ab 19.6.1998 im§ 6 Abs 2 UStG eine neue Option auf USt-Pflicht für grundsätzlich gem§ 6 Abs 1 Z 9 lita UStGunecht steuerbefreite Grundstücksumsätze geschaffen. Gleichzeitig wurde die bisher im§ 12 Abs 14 UStGvorgesehene Möglichkeit, die bei einer unecht steuerbefreiten Grundstückslieferung gem§ 12 Abs 3 UStGvom Vorsteuerabzug ausgeschlossene bzw gem§ 12 Abs 10 bis 12 UStGzu berichtigende Vorsteuer dem Empfänger der Lieferung gesondert in Rechnung zu stellen, ersatzlos gestrichen1)).
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