Der Beitrag1 nimmt die Entscheidung OGH 9 Ob 26/14k zum Anlass, einige aktuelle Fragen des Anlegerschutzes im österreichischen Kapitalmarktrecht zu untersuchen.
Die Entscheidung OGH 9 Ob 26/14k2 enthält bemerkenswerte Aussagen zur Beweislastverteilung für den Schadenersatzanspruch eines Anlegers gegen den Emittenten, wenn der Anleger seinen Anspruch auf einen Verstoß gegen die Ad-hoc-Meldepflicht gem § 48d Abs 1 BörseG stützt. Allerdings hat der OGH in dieser Entscheidung auch einige Fragen offengelassen, die im konkreten Verfahren wie auch in unzähligen Parallel- und Folgeverfahren von Bedeutung sind. Dieser Beitrag beleuchtet zentrale Aussagen der Entscheidung und entwickelt unterschiedliche Lösungsansätze für einige offene Fragen.
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