Im Zusammenhang mit den Änderungen bei der Spendenbegünstigung in den Jahren 2015 und 2016 ergeben sich eine Reihe von Fragestellungen. Diese betreffen ua die Anforderungen an Kunst- und Kultureinrichtungen im Zusammenhang mit der Antragstellung für die erstmalige Zuerkennung der Spendenbegünstigung sowie die Rückwirkungen der Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Spendendatenübermittlung auf die Spendenbegünstigung der betroffenen Körperschaften.
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