Der vorliegende Beitrag zeigt die mit einer Umwandlung einer Grundstücks-Kapitalgesellschaft iSd § 23 ImmoInvFG verbundenen steuerlichen Themenstellungen auf. Insbesondere werden das Betriebserfordernis gemäß § 7 UmgrStG und die Buchwertfortführung gemäß § 9 Abs 1 Z 1 UmgrStG thematisiert.
Gemäß § 1 Abs 1 ImmoInvFG ist ein Immobilienfonds ein überwiegend aus Vermögenswerten iSd § 21 ImmoInvFG bestehendes Sondervermögen, das in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile zerfällt. Das Fondsvermögen eines Immobilienfonds steht im Eigentum der Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien, die dieses treuhändig für die Anteilinhaber hält und verwaltet.
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