Steuerrecht

Aktuelle Judikatur des VwGH zur BAO

StB Dr. Michael Kotschnigg

Ausgangslage: Über das Vermögen der X GmbH wurde am 22. 6. 2005 Konkurs eröffnet. Noch wenige Tage zuvor sind an sie Steuerbescheide ergangen. Der Beschwerdeführer („Bf“) hat dagegen als Masseverwalter Berufung erhoben, die jedoch erfolglos geblieben ist: Sie wurde mit - an die X GmbH zuhanden des Bf gerichteter - Berufungsvorentscheidung („BVE“) als unbegründet abgewiesen. Dagegen hat der Bf einen Vorlageantrag gestellt, der mit dem angefochtenen Bescheid als unzulässig zurückgewiesen wurde (§ 273 Abs 1 lit b BAO). Das tragende Argument der belangten Behörde war die rechtliche Unwirksamkeit der BVE: Angesichts der bereits erfolgten Konkurseröffnung hätte sie nicht mehr an die X GmbH ergehen dürfen, sondern an den Bf gerichtet werden müssen.

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Artikel-Nr.
RdW 2007/386

15.06.2007
Heft 6/2007
Autor/in
Michael Kotschnigg

StB Dr. Michael Kotschnigg ist schwerpunktmäßig im Bereich Rechtsdurchsetzung in Abgaben- und Finanzstrafsachen und dabei in hohem Maße als „Berater der Berater“ für Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder tätig.