Gerade noch rechtzeitig vor dem mit 31. Dezember 2023 angeordneten Inkrafttreten des Mindestbesteuerungsgesetzes (MinBestG) wurde das Mindestbesteuerungsreformgesetz (MinBestRefG)1 am 30. Dezember 2023 im BGBl I 2023/187 kundgemacht. Für betroffene Unternehmensgruppen bringt es eine Reihe von Herausforderungen mit sich, die im Schrifttum zum Teil bereits behandelt wurden.2 In diesem Beitrag soll auf einige Praxisfragen eingegangen werden, die sich aus im Gesetzwerdungsprozess vorgenommenen Änderungen des MinBestG ergeben haben.
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