Derzeit sind drei steuerrelevante Steuergesetze in der „legistischen Pipeline“.
Das Einkommensteuergesetz, BGBl 1988/440 , zuletzt geändert durch BGBl 1996/798 , wird wie folgt geändert:
1. § 63 Abs 1 Z 2 lautet: „2. Sonderausgaben im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 1, 6 und 7 und Sonderausgaben im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 2 nur hinsichtlich der Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung und vergleichbarer Beiträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen.“Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.