Das BFG hatte zu entscheiden, ob Gewinnausschüttungen einer österr GmbH an eine slowakische "komanditná spoločnost" zu Recht von der KESt entlastet wurden, weil die Gesellschafter dieser K.S. in Ö ansässig sind. Dieses "K.S.-Modell" werde von der österr Finanzverwaltung grundsätzlich anerkannt. Das BFG habe die wesentlichen Aspekte im Hinblick auf die Entlastung von der KESt anschaulich zusammengefasst.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.