Am 14. 6. 2023 sei die Regierungsvorlage des AbgÄG 2023 im Ministerrat beschlossen worden. Diese enthalte auch zahlreiche gesetzliche Neuerungen für Umgründungen. Der Beitrag geht näher auf die Neuerungen für die nationale (Teil 1) sowie internationale (Teil 2) Umgründungspraxis ein.
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