Besprechung der Entscheidungen des OGH vom 19. 12. 2005, 4 Ob 195/05p *), sowie des OLG Wien vom 14. 7. 2005, 1 R 134/05s
1. Ausgangslage
Google reiht seine Ergebnislisten grundsätzlich absteigend sortiert nach Relevanz der Website zum jeweiligen Suchwort: Topp-platziert scheint der relevanteste Treffer auf. Daneben können bei Google im Rahmen des „AdWords“-Programms von jedermann frei wählbare Suchwörter gekauft werden. Bei Aufruf eines gekauften Suchwortes erscheint ein im Wesentlichen wie ein Treffer ausgestalteter Eintrag entweder mittig und topp-platziert oder rechts neben dem eigentlichen Trefferblock. Mittig angeordnete „Treffer“ sind - anders als normale Treffer - hellblau unterlegt und rechts klein mit „Anzeige“ gekennzeichnet. Rechts erscheinende „Treffer“ sind vom eigentlichen Suchergebnis durch einen dünnen Strich getrennt. Google führt keine Prüfung beim Kauf von Suchwörtern durch. Daher ist es auch möglich, Kennzeichen Dritter als Suchwort zu erwerben.
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