Das Verfahren der (seit 2014 bestehenden) Verwaltungsgerichte wird durch das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) BGBl I 2013/33 geregelt. Eine Ausnahme davon bilden die Verfahren in Abgabensachen der Landesverwaltungsgerichte und insb des Bundesfinanzgerichts, welche die Bundesabgabenordnung (BAO) idF Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012 regelt (§ 2a BAO).
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