Aus den Behörden / Wirtschaftskammer

Aktuelles zur Kurzarbeit aus Anlass des neuen Lockdowns

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Information der WKO vom 22. 11. 2021

Mit der 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, BGBl II 2021/475, wurde ein bundesweiter Lockdown vom 22. 11. bis 12. 12. 2021 verfügt. Dadurch werden viele Unternehmen auch wieder gezwungen sein, ihr Personal oder Teile davon in Kurzarbeit zu schicken. Die WKO hat dazu folgende Information veröffentlicht.

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Artikel-Nr.
ARD 6775/25/2021

25.11.2021
Heft 6775/2021