LStR-Wartungserlass 2010 und Erlass zu § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 idF vor und ab 1. 1. 2011
Mit dem LStR-Wartungserlass 2010 wurden die gesetzlichen Änderungen aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes 2009, Abgabenänderungsgesetzes 2010 sowie wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen und Aussagen des Salzburger Steuerdialoges 2010 in die LStR 2002 eingearbeitet.
Der Erlass zu § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 idF vor und ab 1. 1. 2011 stellt sowohl einen Auslegungsbehelf zu der mit 1. 1. 2011 in Kraft getretenen Übergangsregelung als auch zur alten Rechtlage, welche nun nicht nur auf inländische Betriebe, sondern auch auf Betriebe im übrigen Unionsgebiet anzuwenden ist, dar.
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