Steuerrecht

Aktuelles zur Verschmelzung im UmgrStR-Wartungserlass 2013

Mag. Paul Rzepa / Dr. Michael Schilcher

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den Highlights zur Verschmelzung aus dem Wartungserlass 2013 der UmgrStR.

Mit dem AbgÄG 20101 wurde in § 3 Abs 1 Z 3 UmgrStG eine "Ausschüttungsfiktion" für Importverschmelzungen verankert, die durch das AbgÄG 20122 erweitert wurde. Im Kern zielt die Bestimmung darauf ab, dass ein in ausländischen Gesellschaften gespeicherter Gewinn, der im Falle einer Ausschüttung an die inländische Muttergesellschaft dem Methodenwechsel gem § 10 Abs 4 bzw 5 KStG unterliegen würde, im Rahmen einer Importverschmelzung nicht (mehr) gem § 3 Abs 2 UmgrStG steuerneutral ins Inland überführt werden kann, sondern im Wege einer fiktiven Ausschüttungsbesteuerung erfasst wird.3 In der Praxis wird die Ausschüttungsfiktion wohl lediglich den Methodenwechsel nach § 10 Abs 4 KStG betreffen, denn eine Umgehung des Methodenwechsels nach § 10 Abs 5 KStG mittels Importverschmelzung wird aufgrund des niedrigen Beteiligungsausmaßes kaum der Fall sein.4

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Artikel-Nr.
RdW 2013/742

17.12.2013
Heft 12/2013
Autor/in
Paul Rzepa
Mag. Paul Rzepa ist seit Februar 2017 Mitarbeiter im Büro des Bundesministers für Finanzen und zuständig für EU & Internationale Steuerangelegenheiten. Davor war er Universitätsassistent am Institut für Finanzrecht an der Universität Wien und Referent in der Abteilung für Steuerpolitik und Abgabenlegistik in der für materielles Steuerrecht zuständigen Sektion des Bundesministeriums für Finanzen.
Michael Schilcher

Dr. Michael Schilcher ist Fachexperte für Stiftungsbesteuerung und internationale Konzernbesteuerung in der Sektion für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen sowie externer Lektor an der Wirtschaftsuniversität Wien. Zuvor war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der WU Wien, als Steuerberater in einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und als stellvertretender Leiter der Abteilung Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen tätig.