Thema - Personalverrechnung

Aliquotierung von Sonderzahlungen: Was heißt "1/52 pro Woche"?

Birgit Kronberger, MBA / Mag. Rainer Kraft

Manche Kollektivverträge sehen vor, dass die kollektivvertraglichen Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration) bei unterjährigem Ein- oder Austritt des Arbeitnehmers mittels des Wochenteilers "1/52 pro Woche" zu aliquotieren sind. Sowohl in der Fachliteratur als auch in der Praxis gibt es unterschiedliche Ansichten zur Frage, wie der kollektivvertragliche Passus ("pro Woche") zu verstehen ist: Kommt es auf Kalenderwochen (Montag bis Sonntag) oder Naturalwochen (7-Tage-Zeiträume) an? Zählen nur volle oder auch angebrochene Wochen mit?

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Artikel-Nr.
ARD 6572/5/2017

03.11.2017
Heft 6572/2017
Autor/in
Birgit Kronberger

Birgit Kronberger, MBA (Studium Personalmanagement) ist diplomierte Personalverrechnerin und Beraterin für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht. Neben ihrer Tätigkeit als Geschäftsführerin des "Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung" (www.vorlagenportal.at) ist sie Mitarbeiterin der Vienna CityTax Steuerberater GmbH, Mitglied der Prüfungskommission für Arbeitsrecht am WIFI Wien, Lektorin an der FH Wien und freiberufliche Fachredakteurin.

Rainer Kraft

Mag. Rainer Kraft ist Jurist und seit mehr als 25 Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Arbeitsrecht, Lohnabgaben und Personalverrechnung tätig. Neben seiner Funktion als Geschäftsführer des „Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung“ (www.vorlagenportal.at) ist er Redakteur und Mitgründer der Zeitschrift PVP, Fachbuchautor, Vortragender (ua bei ARS, BMD-Lohnakademie, WIFI) und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule der WK Wien.