Jene Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften, die bereits vor 2008 gegründet wurden, sind derzeit mit umfangreichen Übergangsvorschriften auf die neue Rechtslage nach dem Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2007 konfrontiert. Bis zum Jahr 2018 haben zahlreiche gesetzlich vorgesehene Zeitpunkte Auswirkung auf das für sie geltende Besteuerungsregime.
Mangels eines Zugangs zu Börsekapital besteht für österreichische kleine und mittlere Unternehmen oftmals eine "Finanzierungslücke".1 Diese Finanzierungslücke sollte durch die Möglichkeiten der steuerbegünstigten Eigenmittelzufuhr durch Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften in derartige Unternehmen abgemildert werden.2
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