Steuerrecht

Alternative Krebstherapie als außergewöhnliche Belastung

Mag. Bernhard Renner, Richter am Bundesfinanzgericht

Krebs ist eine existenzielle, potenziell lebensbedrohliche Ausnahmesituation. Auch lediglich begleitend zu den eigentlichen Behandlungen hinzutretende Therapien sind somit unzweifelhaft medizinisch indiziert. Dies trifft grundsätzlich auch bei alternativen Methoden eines in Österreich nicht zur Heilbehandlung befugten Heilpraktikers zu.1

Ein StPfl war an Prostatakrebs mit Metastasenbildung erkrankt. Er suchte einen in Deutschland anerkannten Heilpraktiker und Schmerztherapeuten mit den Praxisschwerpunkten Immunmodulation, Schmerztherapie und Stoffwechsel auf. Die Behandlung bestand im Wesentlichen in einer das Immunsystem stärkenden Therapie, die der StPfl 2013 als außergewöhnliche Belastung geltend machte.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/434

18.08.2016
Heft 8/2016
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.