Krebs ist eine existenzielle, potenziell lebensbedrohliche Ausnahmesituation. Auch lediglich begleitend zu den eigentlichen Behandlungen hinzutretende Therapien sind somit unzweifelhaft medizinisch indiziert. Dies trifft grundsätzlich auch bei alternativen Methoden eines in Österreich nicht zur Heilbehandlung befugten Heilpraktikers zu.1
Ein StPfl war an Prostatakrebs mit Metastasenbildung erkrankt. Er suchte einen in Deutschland anerkannten Heilpraktiker und Schmerztherapeuten mit den Praxisschwerpunkten Immunmodulation, Schmerztherapie und Stoffwechsel auf. Die Behandlung bestand im Wesentlichen in einer das Immunsystem stärkenden Therapie, die der StPfl 2013 als außergewöhnliche Belastung geltend machte.
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