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Alternativfinanzierung: Informationsblatt - BGBl

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Die Alternativfinanzierungs-Informationsverordnung regelt das Informationsblatt, das gem § 4 AltFG vom Emittenten bereitzustellen ist. Mit der vorliegenden Novelle (BGBl II 2018/264) wird die AltF-InfoV und somit das Informationsblatt an die Änderung des AltFG durch BGBl I 2018/48 angepasst.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/508

19.11.2018
Heft 11/2018