(Perl, RdW 2009/539, S. 547)
Der VwGH hält bei Mietgebäuden aufgrund der "altersbedingten Abnutzung" eine AfA bereits vor der tatsächlichen Benützung (Vermietung) für zulässig. Zum konkreten Zeitpunkt des Beginns der AfA bestehen allerdings zwei unterschiedliche Auffassungen (Bereitstellung zur Vermietung oder Anschaffung bzw der Fertigstellung). Darüber hinaus stelle sich die Frage, ob die altersbedingte Abnutzung auch für betrieblich genutzte Gebäude gilt, und wäre weiters nach Ansicht des Autors überlegenswert - um einen abweichenden Beginn der Abschreibung in der Unternehmensbilanz vom Beginn der AfA in der Steuerbilanz zu verhindern - auch im Steuerrecht pauschal auf den Zeitpunkt der Anschaffung bzw Fertigstellung abzustellen.
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