Liebe Tina!
Es ist Dein großes Verdienst, die Grundfragen der Digitalisierung des Abgabenrechts frühzeitig erkannt zu haben und die rechtswissenschaftliche Forschung zu diesen Fragen wesentlich voranzutreiben. Mit Deinem gemeinsam mit Gunacker-Slawitsch verfassten Festschriftbeitrag zum Big Brother in der VAT1 hast Du mir unlängst eine große Freude bereitet. Der folgende Beitrag soll als kleine Gegengabe einzelne grundrechtliche Aspekte aufgreifen, wobei unionsrechtliche Bezüge, insb betreffend die DSGVO, aufgrund des vorgegebenen Rahmens außer Betracht bleiben.
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