PILLAR ONE

Amount B - Vereinfachte Verrechnungspreisermittlung bei Basis-Marketing- und Vertriebsaktivitäten

Dr. Veronika Daurer, LL.B. (WU)

Ein wesentlicher Bestandteil von Pillar One ist - neben der Einführung eines komplett neuen Besteuerungsrechts (Amount A) - die Einführung einer standardisierten Verrechnungspreisermittlung für bestimmte marketing- und vertriebsbezogene Routinefunktionen.1 Anstelle einzelfallbezogener Sachverhalts- und Vergleichbarkeitsanalysen soll für die Tätigkeiten im Anwendungsbereich von Amount B eine standardisierte Verrechnungspreisfestsetzung möglich sein, welche auf dem Fremdvergleichsgrundsatz gem Art 9 OECD-MA basiert. Dadurch sollen die bestehenden Verrechnungspreisvorschriften vereinfacht, deren Anwendung seitens der Steuerverwaltungen erleichtert und die Compliance-Kosten für Steuerpflichtige verringert werden. Der vorliegende Beitrag stellt die in Kapitel 8 des Pillar One Blueprint vorgeschlagene Regelung vor.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/13

21.01.2021
Heft 1-2/2021
Autor/in
Veronika Daurer

Dr. Veronika Daurer, LL.B. (WU) ist stellvertretende Leiterin der Abteilung für internationales Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen.