Einvernehmliche Auflösungen auch während Wartefrist wirksam
Das sogenannte AMS-Frühwarnsystem, das Beschränkungen für den Arbeitgeber im Falle von (nach österreichischer Terminologie) "Massenkündigungen" vorsieht, genießt vor allem in wirtschaftlichen Krisenzeiten erhöhte Aufmerksamkeit. Dementsprechend ist es nicht verwunderlich, dass der OGH in diesem Zusammenhang nun einen Sachverhalt zu beurteilen hatte, der sich im Epizentrum der beginnenden COVID-19-Pandemie in Österreich, nämlich in einem Tiroler Tal Mitte März 2020, zugetragen hat (OGH 9 ObA 47/21h).
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