Arbeitsrecht

AMS-Frühwarnsystem

RA Mag. Martin Lanner

Einvernehmliche Auflösungen auch während Wartefrist wirksam

Das sogenannte AMS-Frühwarnsystem, das Beschränkungen für den Arbeitgeber im Falle von (nach österreichischer Terminologie) "Massenkündigungen" vorsieht, genießt vor allem in wirtschaftlichen Krisenzeiten erhöhte Aufmerksamkeit. Dementsprechend ist es nicht verwunderlich, dass der OGH in diesem Zusammenhang nun einen Sachverhalt zu beurteilen hatte, der sich im Epizentrum der beginnenden COVID-19-Pandemie in Österreich, nämlich in einem Tiroler Tal Mitte März 2020, zugetragen hat (OGH 9 ObA 47/21h).

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Artikel-Nr.
RdW 2021/508

15.09.2021
Heft 9/2021
Autor/in
Martin Lanner

Mag. Martin Lanner ist als Rechtsanwalt bei KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte tätig. Er berät schwerpunktmäßig in allen Fragen des Arbeitsrechts und vertritt seine Mandanten regelmäßig auch vor Gericht.